Weitere Entscheidungen unten: FG Düsseldorf, 15.11.2016 | VG Minden, 08.09.2015

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   FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13 U   

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FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13 U (https://dejure.org/2016,53787)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2016 - 1 K 2023/13 U (https://dejure.org/2016,53787)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2016 - 1 K 2023/13 U (https://dejure.org/2016,53787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme ausgeführten Lieferungen an die betreffenden Erzeuger

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme ausgeführten Lieferungen an die betreffenden Erzeuger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lieferung von Investitionsgütern durch landwirtschaftliche Erzeugerorganisation - Minderung des Entgelts um EU-Zuschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.07.2004 - C-144/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    Der EuGH habe bereits mit Urteil vom 15.07.2004 C-144/02 entschieden, dass gewährte Beihilfen nicht in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden dürften, um eine Steuermehrbelastung zu verhindern.

    Es genügt, dass ein Zusammenhang zwischen dieser Ermäßigung und der Subvention, die pauschal festgelegt sein kann, erkennbar ist (vgl. EuGH, Urteile vom 22.11.2001 C-184/00 - Office des produits wallons -, UR 2002, 177; vom 15.07.2004 C-144/02 - Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland, UR 2004, 1154).

    c) Soweit der EuGH mit Urteil vom 15.07.2004 C-144/02 - Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland (UR 2004, 1154) entschieden hat, dass die dort streitigen EU-Beihilfen für Trockenfutter keine mit dem Preis zusammenhängende Subventionen im Sinne von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie darstellen, ergibt sich daraus für den Streitfall nichts anderes.

  • BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06

    Umsatzsteuer beim "Sponsoring"

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    Er hatte zudem das Recht, dass Volleigentum an dem Projektgegenstand nach Ablauf der Zweckbindungsfrist unentgeltlich zu erwerben (vgl. dazu BFH, Urteile vom 16.04.2008 XI R 56/06, BStBl II 2008, 909; vom 24.10.2013 V R 17/13, BStBl II 2015, 513).
  • BFH, 24.10.2013 - V R 17/13

    Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht - Anwendungsvorrang

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    Er hatte zudem das Recht, dass Volleigentum an dem Projektgegenstand nach Ablauf der Zweckbindungsfrist unentgeltlich zu erwerben (vgl. dazu BFH, Urteile vom 16.04.2008 XI R 56/06, BStBl II 2008, 909; vom 24.10.2013 V R 17/13, BStBl II 2015, 513).
  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    Da primär der einzelne Erzeuger und lediglich mittelbar die Erzeugerorganisation gefördert wird, liegt auch keine bloß technische Anknüpfung der Fördermaßnahmen an die streitigen Lieferungen vor (vgl. dazu BFH, Urteile vom 08.03.1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708; vom 09.10.2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-184/00

    Office des produits wallons

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    Es genügt, dass ein Zusammenhang zwischen dieser Ermäßigung und der Subvention, die pauschal festgelegt sein kann, erkennbar ist (vgl. EuGH, Urteile vom 22.11.2001 C-184/00 - Office des produits wallons -, UR 2002, 177; vom 15.07.2004 C-144/02 - Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland, UR 2004, 1154).
  • BFH, 08.03.1990 - V R 67/89

    Frachthilfen i. S. des § 2 Nr. 2 ZRFG sind kein zusätzliches Entgelt i. S. des §

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    Da primär der einzelne Erzeuger und lediglich mittelbar die Erzeugerorganisation gefördert wird, liegt auch keine bloß technische Anknüpfung der Fördermaßnahmen an die streitigen Lieferungen vor (vgl. dazu BFH, Urteile vom 08.03.1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708; vom 09.10.2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322).
  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist hierzu die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag erforderlich (vgl. z. B. BFH, Urteile vom 09.09.2015 XI R 21/13, BFH/NV 2016, 597; vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772).
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat (z. B. BFH, Urteile vom 10.08.2016 XI R 41/14, DStR 2016, 2959, vom 18.02.2016 V R 46/14, UR 2016, 584 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 18.06.2009 - V R 4/08

    Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    Denn dass eine konkrete Leistung mittelbar der Allgemeinheit zugute kommt und letztlich im öffentlichen Interesse liegt, schließt die Annahme eines Entgelts von dritter Seite nicht aus (vgl. BFH, Urteil vom 18.06.2009 V R 4/08, BStBl II 2010, 310).
  • BFH, 18.02.2016 - V R 46/14

    Personenbezogene Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
    - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat (z. B. BFH, Urteile vom 10.08.2016 XI R 41/14, DStR 2016, 2959, vom 18.02.2016 V R 46/14, UR 2016, 584 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 09.09.2015 - XI R 21/13

    Zum Begriff "Lieferung" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

  • EuGH, 02.07.2015 - C-209/14

    NLB Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • BFH, 22.01.2020 - XI R 27/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.1.2020 - XI R 26/19 (XI R

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.11.2016 - 1 K 2023/13 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies die Klage mit Urteil vom 25.11.2016 - 1 K 2023/13 U ab.

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   FG Düsseldorf, 15.11.2016 - 1 K 2023/13   

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https://dejure.org/2016,80117
FG Düsseldorf, 15.11.2016 - 1 K 2023/13 (https://dejure.org/2016,80117)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2016 - 1 K 2023/13 (https://dejure.org/2016,80117)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2016 - 1 K 2023/13 (https://dejure.org/2016,80117)
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   VG Minden, 08.09.2015 - 1 K 2023/13   

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https://dejure.org/2015,28073
VG Minden, 08.09.2015 - 1 K 2023/13 (https://dejure.org/2015,28073)
VG Minden, Entscheidung vom 08.09.2015 - 1 K 2023/13 (https://dejure.org/2015,28073)
VG Minden, Entscheidung vom 08. September 2015 - 1 K 2023/13 (https://dejure.org/2015,28073)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Minden, 08.09.2015 - 1 K 2022/13
    Auszug aus VG Minden, 08.09.2015 - 1 K 2023/13
    Die gegen diese Bauordnungsverfügung zunächst erhobene Klage nahm der Kläger am 19.01.2013 zurück und stellte am 18.04.2013 einen Antrag auf Genehmigung einer Geländemodellierung, die Gegenstand des Verfahrens 1 K 2022/13 vor dem erkennenden Gericht ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 1 K 2022/13, 1 K 2023/13, 1 K 2283/13, 1 K 3111/11, 1 L 644/10 und 1 L 55/11 Bezug genommen.

    Insofern wird auf die Ausführungen in den Parallelverfahren 1 K 2022/13 und 1 K 2283/13 Bezug genommen.

  • VG Minden, 08.09.2015 - 1 K 2283/13
    Auszug aus VG Minden, 08.09.2015 - 1 K 2023/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 1 K 2022/13, 1 K 2023/13, 1 K 2283/13, 1 K 3111/11, 1 L 644/10 und 1 L 55/11 Bezug genommen.

    Insofern wird auf die Ausführungen in den Parallelverfahren 1 K 2022/13 und 1 K 2283/13 Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 1097/11

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung bzgl. eines Vorhabens "Einfamilienhaus mit

    Auszug aus VG Minden, 08.09.2015 - 1 K 2023/13
    Der dagegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.09.2011 abgelehnt (Az. 2 A 1097/11).
  • VG Minden, 29.03.2011 - 1 K 2946/10

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit gleichzeitiger

    Auszug aus VG Minden, 08.09.2015 - 1 K 2023/13
    Auf eine Nachbarklage hin hob das erkennende Gericht durch Urteil vom 29.03.2011 die Baugenehmigung vom 21.07.2010 hinsichtlich der Errichtung eines Geländepla-teaus auf (Az. 1 K 2946/10).
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